Dörte Frank-Boegner
Vorsitzende pro familia Bundesverband
Stellungnahme zum § 218
Mein ganzes Frauenleben lang hat mich der § 218 und seine Folgen begleitet. In den 70 er Jahren gründeten wir Frauenzentren und setzten uns mit unserem Körper und ungewollten Schwangerschaften auseinander mit dem Ziel, frei über unseren Körper und unser Leben zu entscheiden. Wir forderten die Abschaffung des § 218. In den 80 er Jahren gründeten wir Beratungsstellen, um Räume im Umgang mit der Indikationsregelung zum § 218 und zu schaffen und ungewollt Schwangere zu unterstützen. In den 90 er Jahren schließlich wurde die jetzige Beratungsregelung zum § 218/219 ff gesetzlich verankert, mit der wir bis heute zu kämpfen haben. Ich habe 27 Jahre in einer pro familia Beratungsstelle als Beraterin gearbeitet. Als Beraterin in der vorgeschriebenen Konfliktberatung zum § 218 habe ich erlebt, welchem Rechtfertigungsdruck ungewollt Schwangere ausgesetzt sein können.
Das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ ist immer noch ein gesellschaftliches Tabuthema und die gesetzliche Regelung diskreditiert und entmündigt Frauen in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfähigkeit. Frauen und Ärzt*innen werden mit der Verankerung des § 218 im Strafgesetzbuch kriminalisiert. Nach fast 30 Jahren Tätigkeit in der Schwangerschaftskonfliktberatung sage ich: Das kann und darf nicht sein!
Als Vorsitzende des pro familia Bundesverbands trete ich dafür ein, dass der § 218/219a aus dem STGB genommen wird. Pro familia will einen Prozess in der Gesellschaft und der Politik anstoßen, in dem wir folgende Fragen thematisieren und neu regeln wollen:
- Eine Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
- Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch
- Ein Recht auf Beratung auf der Basis von Freiwilligkeit.
In diesem Jahr macht pro familia eine Kampagne zum § 218 mit dem Slogan „150 Jahre Kriminalisierung sind genug, Schwangerschaftsabbruch – Recht statt Verurteilung“, um die Notwendigkeit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs deutlich zu machen.
Unsere Gesellschaft darf Schwangere nicht schuldig sprechen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Beratung sollte nicht als Pflichtberatung institutionalisiert werden, sondern auf der Basis von Freiwilligkeit Räume öffnen. sich mit persönlichen Themen wie z.B. Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft auseinanderzusetzen. Dafür möchte ich mich als Vorsitzende des pro familia Bundesverbands mit ganzer Kraft und ganzem Herzen einsetzen.